Die verschiedenen Brände werden je nach brennendem Material in Brandklassen unterteilt, ebenfalls werden die verschiedenen Löschmittel nach diesen Klassen unterteilt und sind anhand der an Feuerlöschern angerbachte Symbolen erkennbar.
Brandklasse A: FESTE STOFFE Brände fester Stoffe hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen
Beispiele: Holz, Kohle, Papier, Textilien, Autoreifen, einige Kunststoffe, Stroh
Löschmittel: Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, ABC-Pulver.
Brandklasse B: FLÜSSIGE STOFFE Brände von flüssigen und flüssig werdenden Stoffen (Dazu zählen auch Stoffe, die durch die Temperaturerhöhung flüssig werden!)
Beispiele: Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe, Äther, Lacke, Harz
Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlendioxid
Brandklasse C: GASE Brände von Gasen
Beispiele: Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Letan, Propan, Stadtgas
Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver, Gaszufuhr durch Anschiebern der Leitung unterbinden
Brandklasse D: METALL Brände von Metallen
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium und deren Legierung
Löschmittel: Metallbrandpulver (D Pulver), trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne
Brandklasse F: FETT Brände von Speisefetten und -ölen in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten (Fettbrand). Hintergrund für die Ausgliederung dieser Stoffe aus der Brandklasse B ist die Tatsache, dass die Standardlöschmittel für die Brandklassen A, B und C auf diese Stoffe nur sehr bedingt einsetzbar sind. Der Einsatz von ungeeigneten Löschmitteln kann unter Umständen wirkungslos oder gar mit Gefahren verbunden sein.
Beispiele: Speiseöle und Speisefette
Löschmittel: Topfdeckel, Speziallöschmittel (Flüssiglöschmittel aus Brandklasse F-Handfeuerlöscher
Hinweis: Im Januar 2005 ist die DIN EN 2 „Brandklassen“ veröffentlicht worden, in der nun auch die neue Brandklasse „F“ dargestellt ist. Die Brandklasse F steht für Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittiergeräten und anderen Kücheneinrichtungen. Zwar gehören diese Brände grundsätzlich der Brandklasse B (flüssige brennbare Stoffe) an, aufgrund der besonderen Gefahren und Eigenheiten dieser Brände wurde aber dennoch eine eigene Brandklasse geschaffen. Ein offizielles Piktogramm für die Brandklasse F gibt es derzeit in Europa noch nicht. Derzeit ist eine Überarbeitung der DIN EN 3-7 in Arbeit, der dann das nebenstehende Piktogramm mit aufnehmen soll.
Bei Bränden von Speiseölen und Fetten (zB. Küchenbereich) ist Wasser bzw. Schaum zur Brandbekämpfung ungeeignet! Kochendes Öl in einer Pfanne oder Friteuse entzündet sich zirka bei 250° bis 300°C, versucht man nun den Brand mit Wasser zu löschen so sinkt dieses auf Grund der verschiedene spezifischen Gewichte auf den Boden der Pfanne. Da Wasser bei rund 100° C zu verdampfen beginnt, kommt es nun zu einer schlagartigen Volumsvergrößerung und aus 1l Wasser werden 1700l Wasserdampf. Das gasförmige Wasser steigt nun mit hoher Geschwindigkeit durch das Öl auf und reißt beim Austritt aus der Öloberfläche feinste Tröpfchen mit Es kommt zur so genannten Fettexplosion. Dabei entsteht aus 2l Öl und 1/4l Wasser ein Feuerball von ca. 3m Höhe und 2-3m Durchmesser. Daher ist es wichtig bei einem Ölbrand oder Fettbrand nicht mit Wasser zu löschen, sondern das Gefäß abzudecken und zu versuchen die Flammen zu ersticken. Auf Grund der Problematik mit Fettbränden und die immer wieder verkehrte Löschweise in der Panik wurde eine eigene Brandklasse für Fette entwickelt. Wie die Auswirkung der Beimengung von Wasser zu einem Fettbrand sich entwickelt kann man in dem Nachfolgenden Ablauf einer Brandschutzvorführung sehr gut erkennen:
Jeder Feuerlöscher ist ohne besondere Ausbildung oder Kenntnisse zu bedienen, die aufgedruckte Gebrauchsanweisung reicht zum Verständnis aus. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich allerdings schon jetzt mit der Bedienung der bei Ihnen verfügbaren Feuerlöscher vertraut machen. Dies erspart Ihnen im Ernstfall wertvolle Zeit. Sie sollten auch darauf achten, dass Ihre Feuerlöscher regelmäßig gewartet werden. Ebenso sollten Sie kontrollieren, ob sich der Feuerlöscher in Ihrer Umgebung für die bei Ihnen vorhandenen brennbaren Stoffe eignet. Auf jedem Feuerlöscher sind Piktogramme für die Eignung der verschiedenen Brandklassen aufgedruckt, diese erläutern für welchen Stoff der Feuerlöscher geeignet ist.
Richtige Anwendung des Feuerlöschers
– immer mit dem Wind vorgehen
– von unten in die Glut
– nicht direkt in die Flammen spritzen
– genügend Abstand zum Feuer einhalten, damit die Pulverwolke den gesamten Brand einhüllt
– unbedingt stoßweise löschen
– Flächenbrände von vorne unten ablöschen
– immer das Brandgut und nicht die Flamen löschen
Sonderanwendung des Feuerlöschers
– bei Tropf- oder Fließbränden von oben (Austrittsstelle) nach unten (Brennende Lache) löschen
– bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen und nicht nacheinander einsetzen
– auf Rückzündung achten, Brandstelle nach dem Löschen nicht verlassen, sondern beobachten
– nach dem Benutzen des Löschers diesen auf keinen Fall wieder an seinen angestammten Platz bringen, sondern ehestmöglich zum nächsten Service bringen, um wieder aufgefüllt zu werden und einsatzbereit zu sein
Im Ernstfall ist es wichtig schnell und zuverlässig die richtige Notfallnummer bei der Hand zu haben um rechtzeitig reagieren zu können. Vor allem in akuten Notsituationen ist es wichtig einen klaren Kopf zu behalten und alle notwenigen Informationen an die entsprechende Stelle weiterzuleiten, damit rasch und sicher geholfen werden kann. Alle Notrufnummern sind von Mobiltelefonen ohne Vorwahl und der Euro-Notruf auch ohne Empfangssignal erreichbar!
Hier findet ihr alle wichtigen Notfallnummern für Österreich:
Feuerwehr 122
Polizei 133
Rettung 144
Euro Notruf 112
Ärztenotdienst 141
Bergrettung 140
Gasnotruf 128
Telefonseelsorge 142
Vergiftungszentrale (01) 4064343
Frauen – Notdienst (01) 71719
Tierärztlicher Notdienst (01) 53116
Geben Sie beim Notruf folgende Angaben bekannt:
– WER? (Name und Adresse)
– WO? (genaue Adresse, Ortsangabe, Wegbeschreibung)
– WAS? (Beschreibung der Situation)
– WANN? (Zeitpunkt des Ereignisses)
– WEN? (Telefonummer des Anrufers)
Für taubstumme Personen steht österreichweit das Notfall-Telefax unter der Nummer 0800-133 133 im Notfall zur Verfügung. Das Notfall Fax für Feuerwehr, Rettung und Polizei können sie im Downloadbereich unserer Webseite herunterladen, ebenso die Notrufnummern als Grafik zum Ausdrucken.
Es ist mitten in der Nacht, Sie schlafen seelenruhig und im Haus beginnt es zu brennen. Wenn Sie glauben, daß Sie rechtzeitig aufwachen bzw. den Rauch im Schlaf bemerken, dann irren Sie sich! Ihr Geruchssinn ist im Schlaf ausgeschaltet und durch die giftigen Gase verlieren Sie Ihr Bewusstsein. Die Todesursache von 90% aller Brandopfer sind nicht die Flammen, sondern eine Rauchvergiftung.
In Österreich sterben pro Jahr rund 30 Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes und auch der durch unzureichend geschützte Wohnungen und Einfamilienhäuser entstandene materielle Schaden ist enorm. Rauchmelder sind die Lebensretter für Sie und Ihre Familie und helfen auch Sachschäden zu verringern und Brände frühzeitig zu bemerken. Daher sollte zum Wohl ihrer eigenen Familie in jedem Haus mehrere Rauchmelder installiert sein um eine Früherkennung von Bränden und die Sicherheit im Brandfall zu erhöhen.
Sichere Rauchmelder Funktion durch fotooptisches Prinzip
Das Herzstück des Rauchmelders ist die Rauchkammer, die nach dem Streulichtprinzip arbeitet. In periodischen Abständen wird ein Lichtstrahl innerhalb der Kammer erzeugt, der reflektiert wird und auf eine Fotozelle trifft, sobald Rauch in die Kammer eindringt. Ist dies der Fall, wird elektronisch, mittels Piezzo Summer ein Alarm ausgelöst, der mit 85 dB weithin hörbar ist. Der Melder wird mit einer 9 Volt Alkaline Blockbatterie betrieben, die eine Betriebsdauer von 2-3 Jahren gewährleistet.
Wo sollte ein Rauchmelder installiert sein
Für eine umfassende Absicherung von Haushalten sollten Rauchmelder in allen Räumen, Korridoren, Lagerbereichen, Keller- und Speicherräumen installiert werden. Eine Grundabsicherung wird durch je einen Rauchmelder auf jeder Etage und in jedem Schlafbereich erreicht. In Küchen kann ein Rauchmelder montiert werden, wenn ein Mindestabstand von 4 Metern zwischen Herd und anderen Emissionsquellen eingehalten werden kann.
Beim Kauf eines Rauchmelders zu beachten
– VDS-Zulassung, ERG/GS geprüft, CE
– Geprüft nach ISO 12239
– Vernetzbarkeit mit bis zu 30 weiteren Rauchmeldern
– Montagesperre bei nicht eingelegter Batterie
– Testknopf zur Überprüfung der Batterie, Elektronik und der Rauchkammer
– Leuchtdiode zur Funktionsbereitschaftsanzeige
– 30 Tage Batteriewechselanzeige
– Halogenfreier Kunststoff
– Leichte Montage
– Langzeitgarantie des Herstellers
Vorbeugender Brandschutz
War die Gefahrenbekämpfung lange Zeit Hauptaufgabe der Arbeit der Feuerwehr, so ist der so genannte vorbeugende Brandschutz heutzutage ein ganz wichtiger Bestandteil des Feuerwehrwesens. Der Aufgabenbereich umfasst hier alles was Brände vorbeugen soll, angefangen von Bauverhandlungen, über Begehungen, Mitwirken bei der Erstellung von Brandschutzplänen, Beratungen aller Art bis hin zu Brandsicherheitswachen bei Großveranstaltungen. Damit der vorbeugende Brandschutz auch wirklich Sinn hat, sind nicht nur die Feuerwehren gefragt. Hier sind ein paar Tipps, wie Sie sicherer in ihrem Haushalt leben:
Brandmelder
Ein Drittel aller Brände wüten in der Nacht, aber genau in diesem Drittel sterben zwei Drittel aller Brandopfer! „Nun“, werden Sie vielleicht denken, „wenn es bei mir brennt, wache ich eh auf.“ Leider nein – da in der Nacht auch unser Geruchsinn schläft, würden Sie einen Brand nicht rechtzeitig bemerken. Brandmelder könnten Ihr Leben retten, und helfen durch frühzeitige Erkennung des Brandes den Schaden auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Feuerlöscher
Zumindest ein 9kg Feuerlöscher sollte in jedem Haushalt zu finden sein, um kleinere Brände oder Entstehungsbrände rechtzeitig allein bekämpfen zu können. Zusätzlich sollte auch ein kleiner Feuerlöscher in jedem KFZ selbstverständlich sein.
Vorbereitung
Bereiten Sie sich schon in „Friedenszeiten“ auf eventuelle Gefahren vor: Machen Sie sich mit dem Feuerlöscher vertraut, lassen sie den Feuerlöscher alle zwei Jahre vom Fachmann überprüfen, werfen Sie mal einen Blick auf den Fluchtwegplan und kontrollieren Sie Ihren Erste-Hilfe-Kasten. Sollte sich ein Brand nicht vermeiden lassen, so können Sie wenigstens das Schadensausmaß verringern indem Sie gut auf den Ernstfall vorbereitet sind.
Beim richtigen Verhalten im Brandfall ist es besonders wichtig, dass Sie unbedingt Ruhe bewahren! Aufregung und Hysterie können dazu führen, dass Fehler gemacht werden, und diese sollten im Ernstfall so weit wie möglich vermieden werden, da jede Sekunde zählt. Benachrichtigen Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 und geben Sie alle Informationen über den Brand und den Ort bekannt. Per Telefon informieren sie die Feuerwehrzentrale über nachfolgende Dinge:
Übermitteln Sie folgende Angaben:
– WER informiert
– WO brenn es (Adresse, Gebäude, Stockwerk)
– WAS brennt
Bewahren Sie Ruhe und
– informieren Sie gefährdete Personen und helfen Sie Hilflosen
– nutzen Sie ausschließlich die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege
– schließen Sie, soweit ohne Gefahr möglich, alle Fenster und Türen
– unternehmen Sie Löschversuche, sofern dies gefahrlos möglich ist
Sofern die Durchquerung verrauchter Flächen unbedingt erforderlich ist
– durchqueren Sie nur kleine und bekannte Flächen
– nutzen Sie den Raum unter der Rauchschicht – gehen Sie gebückt oder kriechen Sie
– verwenden Sie feuchte Tücher, um sich vor Rauchgase zu schützen
Bei eintreffen der Einsatzkräfte informieren Sie
– sachlich über den Brandherd und Brandort mit möglichst genauen Angaben
– über eventuell noch im Gebäude vorhandene gefährdete Personen
– über eventuell zeitlich begrenzte Besonderheiten, etwa Bauarbeiten o. ä
Sollte es in einem Gebäude mit Aufzug brennen, dann ist dieser im Brandfall nicht zu benützen, da es zu einem Ausfall der Elektronik kommen kann und Sie dann eingesperrt sind. Zusätzlich stellt der Aufzug aufgrund der Sogwirkung des Schachtes ein zusätzliches Sciherheitsrisiko im BRandfall dar. Ebenfalls sollte Sie es vermeiden verrauchte Räume zu durchqueren. Beim richtigenVerhalten im Brandfall ist die oberste Priorität seine eigene Sicherheit zu gewährleisten, das gilt sowohl für die Feuerwehr als auch für Privatpersonen.
Jährlich wird bundesweit am ersten Samstag im Oktober der Zivilschutz Probealarm zwischen 12 und 13 Uhr durchgeführt. Hierbei werden nach dem Sirenensignal, dass jeden Samstag um die Mittagszeit ertönt, auch die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich getestet. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Feuerwehr Warn- und Alarmsystems und andererseits soll dadurch die Bevölkerung mit denAlarmsignalen vertraut gemacht werden.
Sirenensignale und ihre Bedeutung:
Sirenenprobe:
15 Sekunden gleichbleibender Dauerton. (jeden Samstag 12.00 Uhr)
Feuerwehreinsatz:
Dauerton 3 x 15 Sekunden mit einer Unterbrechung von 2 x 7 Sekunden – Das Signal ist im Bedarfsfall zu wiederholen! Alarmierung der Feuerwehr zur Bekämpfung eines Brandes sowie einer örtlichen Gefahr.
Warnung:
3 Minuten gleichbleibender Dauerton. Herannahende Gefahr!
Radio oder Fernseher (ORF) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten
Alarm:
1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Gefahr!
Schützende Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio und Fernsehen (ORF) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
Entwarnung:
1 Minute gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahr!
Weitere Hinweise über Radio und Fernsehen (ORF) beachten.
Beim Zivilschutz Probealarm am ersten Samstag im Oktober werden überall in Österreich folgende Signale ausgelöst:
– das Sirenensignal „Sirenenprobe“ um 12.00 Uhr
– das Sirenensignal „Warnung“ um 12.15 Uhr
– das Sirenensignal „Alarmierung“ um 12.30 Uhr und
– das Sirenensignal „Entwarnung“ um 12.45 Uhr
Das Verhalten bei Gasgeruch ist besonders wichtig, da es sich bei Gas um eine unsichtbare Gefahr handelt. Um in solchen unvorhersehbaren Notsituationen richtig zu reagieren ist es wichtig Bescheid zu wissen worauf es bei einem möglichen gasleck ankommt und auch dementsprechen sich auf die Situation einzustellen. Gas ist von Natur aus geruchlsneutral und daher mischt man aus Sicherheitsgründen einen geringen Anteil an Geruchsstoffen bei, der meistens dem Gestank nach faulen Eiern oder einem Propangasbetriebenen Campingkocher am ähnlichsten ist.
Hier die wichtigsten Verhaltensregeln bei Gasgeruch:
– schließen sie alle Gashähne, diese befinden sich oft im Keller
– Löschen sie offene Flammen (Kerzen, Zigaretten etc.)
– betätigen sie keine elektrischen Schalter (Funkenvermeidung)
– verwenden sie keine Klingeln und auch nicht das Telefon
– öffnen sie alle Fenster und Türen und lüften sie die Räume gründlich
– verlassen sie die Wohnung und rufen sie die Gas – Notrufnummer unter 128
– warten sie bis fachkundige Personen kommen und sich die Lage vor Ort ansehen
Fast jeder hat sie zur Weihnachtszeit in seiner Wohnung stehen und viele sind aus Sicherheitsgründen schon auf elektrische Kerzen umgestiegen, doch nach wie vor kommt es alle Jahre wieder zu Christbaumbränden durch unachtsames Verhalten und schlechte Vorbereitung auf diese Brandgefahr. Um dem Christbaum ein wenig den Zündstoff zu nehmen sollte man einige Punkte im Vorfeld beachten und sich entsprechend darauf vorbereiten eine potentielle Brandgefahr in seinem Wohnzimmer stehen zu haben.
Aufbewahrung von Christbäumen
Nur in kühlen und möglichst nicht geheizten Räumen bis zur Aufstellung aufbewahren. Damit Christbäume länger frisch bleiben, am besten bis zur Aufstellung in einem mit Wasser gefüllten Topf oder Kübel stellen.
Aufstellung von Christbäumen
Nur kipp- und standsichere Vorrichtungen (Christbaumständer) verwenden. Bewährt haben sich die im Handel erhältlichen Christbaumständer mit eingebautem Behälter, der mit Wasser gefüllt wird. Standort Christbäume immer so aufstellen, dass im Falle eines Brandes das Verlassen eines Raumes ungehindert möglich ist. Daher nicht unmittelbar neben Türen aufstellen! (Fluchtmöglichkeiten freihalten)
Schutzabstände zu brennbaren Gegenständen
Mindestens 50 cm Abstand halten von allen brennbaren Vorhängen, Decken und Möbeln. Die Umgebung des Christbaumes von leicht entzündlichen Gegenständen freihalten.
Christbaumschmuck
Keine brennbaren Stoffe wie Papier, Watte, Zelluloid und Zellwolle verwenden.
Aufsicht auf den Christbaum
Christbäume mit brennenden Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen.
Kinder in der Nähe des Christbaumes
Nie unbeaufsichtigt lassen, wenn Christbaumkerzen brennen. Eventuell Zündhölzer und Feuerzeuge versperren, damit Kleinkinder die Kerzen nicht heimlich anzünden können.
Sternspritzer und Kerzen am Christbaum
Beim Abbrand beobachten, vor allem die glühenden Restkolben nicht mit brennbaren Gegenständen in Verbindung bringen. Keinesfalls auf dürren Ästen anbringen. Sicher befestigen und die Kerzen von oben nach unten anzünden und von unten nach oben auslöschen.
Dürre Christbäume
Dürre Bäume brennen wie Zunder, der Abbrand erfolgt mit rasanter Geschwindigkeit. Daher bald entfernen, keinesfalls mehr die Kerzen anzünden. Und immer einen Eimer mit Wasser oder einen tragbaren Feuerlöscher in der Nähe bereithalten.
Elektrische Beleuchtung
Darauf achten, dass Sicherungen, Anschluß und Leitungen den Vorschriften entsprechen und keine augenscheinlichen Mängel aufweisen.
Gewählte Feuerwehr Dienstgrade haben eine Funktionsperiode von 5 Jahren, danach wird bei den Mitgliedervollversammlungen von Jänner bi März in jedem ersten und sechsten Jahr eines Jahrzehnts neu gewählt. Scheidet jemand vorzeitig aus seiner Funktion im Feuerwehrdienst aus, so wird diese Funktion neu besetzt, endet aber mit der nächsten Wahl. Der Leiter des Verwaltungsdienstes, die Chargen und Warte der Feuerwehr werden jeweils für die laufende Funktionsperiode vom Feuerwehrkommandanten ernannt. Wird jemand in eine Funktion gewählt oder ernannt und erfüllt nicht die Ausbildungsvorrausetzungen, so hat der die Möglichkeit diese innerhalb von zwei Jahren nachzuholen, ansonsten erlischt die Funktion und der Feuerwehrdienstgradmit dem nächsten Periodenwechsel.
Ab dem Löschmeister sind die Dienstgrade an Funktionen gebunden, die Dienstgrade darunter sind dienstalterabhängig. Eine Ausnahme ist der Löschmeister, er kann dienstalterabhängig (18 Jahre aktiver Dienst) oder funktionsgebunden sein. Beförderungen sind aber nicht verpflichtend und können vom Kommandanten im Einverständnis des Führungsstabes ausgesprochen werden.
Die Dienstgrade der Feuerwehr wurden für Kommandanten und deren Stellvertreter, sowie den Verwaltern mit ihren Stellvertretern von kleineren Feuerwehren 2007 den größeren Feuerwehren angeglichen, so dass es als niedrigste Dienstgrade eines Kommandanten nur mehr den Oberbrandinspektor gibt. Früher waren sie nur Brandinspektor und die Stellvertreter Hauptbrandmeister, wobei die Spiegel von einer silbernen Kordel eingefasst waren.
Mannschaftsdienstgrad | Dienstalter | Funktion | Spiegel |
Probefeuerwehrmann (PFM) | aktiver Dienst | ||
Feuerwehrmann (FM) | 1 Jahr | aktiver Dienst | |
Oberfeuerwehrmann (OFM) | 6 Jahre | aktiver Dienst | |
Hauptfeuerwehrmann (HFM) | 12 Jahre | aktiver Dienst | |
Löschmeister (LM) | 18 Jahre | aktiver Dienst | |
Chargendienstgrade | Dienstalter | Funktion | Spiegel |
Löschmeister (LM) | Gruppenkommandant / Zugtruppkommandant / Ausbilder / Fahrmeister / Gehilfe des Fahrmeisters / Zeugmeister / Gehilfe des Zeugmeisters / Feuerwehrjugendführer | ||
Oberlöschmeister (OLM) | 6 Jahre LM | wie Löschmeister | |
Hauptlöschmeister (HLM) | 6 Jahre OLM | wie Löschmeister | |
Brandmeister (BM) | Zugskommandant / Feuerwachekommandant / Ausbilder in der Feuerwehr / Fahrmeister / Zeugmeister | ||
Oberbrandmeister (OBM) | 6 Jahre BM | wie Brandmeister | |
Hauptbrandmeister (HBM) | 6 Jahre OBM | wie Brandmeister | |
Kommandantendienstgrade | Dienstalter | Funktion | Spiegel |
Brandinspektor (BI) | Kommandantstellvertreter | ||
Oberbrandinspektor (OBI) | Kommandant / Kommandantstv. | ||
Hauptbrandinspektor (HBI) | Unterabschnittskommandant / Kommandant / Kommandantstv. | ||
Abschnittsbrandinspektor (ABI) | Abschnittskommandantstv. / Kommandant |
||
Brandrat (BR) | Abschnittskommandant | ||
Brandrat (BR) | Bezirkskommandantstellvertreter | ||
Oberrbandrat (OBR) | Bezirkskommandant | ||
Landesfeuerwehrrat (LFR) | Feuerwehrviertelvertreter / Ausschussvorsitzender | ||
Landesbranddirektorstellvertreter (LBDRSTV) | Landesfeuerwehrkommandantstv. | ||
Landesbranddirektor LBD) | Landesfeuerwehrkommandant | ||
Verwaltungsdienstgrade | Dienstalter | Funktion | Spiegel |
Verwaltungsmeister (VM) | Stellvertreter / Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes | ||
Oberverwaltungsmeister (OVM) | 6 Jahre VM | wie Verwaltungsmeister | |
Hauptverwaltungsmeister (HVM) | 6 Jahre OVM | wie Verwaltungsmeister | |
Verwalter (V) | Leiter / Stellvertreter / Gehilfe des Verwaltungsdienstes | ||
Oberverwalter (OV) | 3 Jahre V | wie Verwalter | |
Hauptverwalter (HV) | 6 Jahre V | wie Verwalter | |
Verwaltungsinspektor (VI) | Leiter des Verwaltungsdienstes (Abschnitt), Stellvertreter des LdV (Bezirk) | ||
Verwaltungsrat (VR) | Leiter des Verwaltungsdienstes (Bezirk) | ||
Sachbearbeiterdienstgrade | Dienstalter | Funktion | Spiegel |
Sachbearbeiter (SB) | Sachbearbeiter / Fahrmeister / Gehilfe des Fahrmeisters / Zeugmeister / Gehilfe des Zeugmeisters | ||
Abschnittssachbearbeiter (ASB) | Sachbearbeiter (Abschnitt) | ||
Bezirkssachbearbeiter (BSB) | Sachbearbeiter (Bezirk) | ||
Sonderdienstgrade | Dienstalter | Funktion | Spiegel |
Feuerwehrarzt (FARZT) | Arzt im Feuerwehrdienst | ||
Feuerwehrjurist (FJUR) | Jurist im Feuerwehrdienst | ||
Feuerwehrkurat (FKUR) | Geistlicher im Feuerwehrdienst | ||
Feuerwehrtechniker (FT) | Sachverständiger für technische Sparten des Feuerwehrdienstes | ||
Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT) | Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando | ||
Landesfeuerwehrarzt (LFARZT) | Arzt im Lanesfeuerwehrkommando | ||
Landesfeuerwehrkurat (LFKUR) | Geistlicher im Landesfeuerwehrkommando |
Du willst Feuerwehrmitglied werden?
Die Feuerwehr besteht aus abwechslungsreichen Tätigkeiten und Ereignissen, welche von Schulungen und Weiterbildung innerhalb und außerhalb der Feuerwehr bis zu Übungen und Einsätzen reichen. Nicht zuletzt ist die Feuerwehr eine kameradschaftliche Gemeinschaft, in der es auch Feste, Wettbewerbe und andere Veranstaltungen gibt, wie zum Beispiel die Wettkampfgruppe, die gemeinsam um ein Leistungsabzeichen kämpft. Dir sollte bewusst sein, dass dich als vollwertiges, neues Mitglied unserer Feuerwehr neben spannenden Aufgaben auch Pflichten erwarten.
Als Probefeuerwehrmann durchläuft man einen wichtigen Ausbildungsprozess, welcher aus Schulungen und Übungen innerhalb der eigenen Feuerwehr und aus Lehrgängen und Seminaren in der Feuerwehrschule besteht. Nachdem du ein gewisses Grundwissen erworben hast, kannst du zu Einsätzen ausrücken und dieses in der Praxis anwenden. Es gibt fixe Übungstermine, Versammlungen bzw. Sitzungen, kirchliche Ereignisse (z.B. Auferstehungsfeuer, Florianifeier,…), Veranstaltungen, die von der Feuerwehr organisiert werden und natürlich auch Einsätze, welche zu den Verpflichtung eines Feuerwehrmannes gehören und auch wahrgenommen werden sollten.
Um Feuerwehrmann zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Das Mindestbeitrittsalter zum aktiven Dienst in der Feuerwehr beträgt 15 Jahre.
- Der Beweis der körperlichen sowie der geistigen Eignung muss erbracht werden.
- Der Kommandant muss dem Beitritt zur Feuerwehr zustimmen.
Du hast Interesse bekommen, möchtest genauere Informationen oder einmal bei einer Übung zusehen? Dann melde dich einfach persönlich, telefonisch oder per Mail bei uns!
Hier findest du Kontaktmöglichkeiten unter denen wir erreichbar sind:
Kontaktformular – FF Gettsdorf
Kdt. Rudolf Dietrich: 0664/97 46 985
Kdt Stv. Gerald Glocker: 0664 / 12 13 571
V Florian Hieß: 0664 / 50 40 605
Die Rettungsgasse dient der Verkehrssicherheit und wird ab 1. Jänner 2012 zur Pflicht für Autolenker auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Diese soll Einsatzfahrzeugen die rasche Durchfahrt zum Einsatzort und eine schnellere Versorgung von Verletzten ermöglichen. Bei 2-streifigen Straßenbahnabschnitten sind Fahrzeuglenker verpflichtet sich links und rechts am Fahrbahnrand fortzubewegen um in der Mitte eine Rettungsgasse freizugeben. Bei drei- oder vierspurigen Fahrbahnen müssen Fahrzeuglenker zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse bilden um Rettung, Feuerwehr und Polizei eine rasche Durchfahrt zu gewähren. Der durchschnittliche Zeitgewinn für Einsatzkräfte soll laut Erfahrungswerten aus dem Nachbarland Deutschland bis zu 4 Minuten betragen. Eine schnellere Versorgung von Schwerverletzten steigert die Überlebenschance pro Minute um bis zu 10% und kann demnach eine Verbesserung um bis zu 40% ergeben. Die Rettungsgasse verfolgt bereits ein einheitliches Prinzip in Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien und weitere Informationen dazu können unter www.asfinag.at oder www.rettungsgasse.com bzw. www.rettungsgasse.at nachgelesen werden.
Jährlich wird bundesweit am ersten Samstag im Oktober der Zivilschutz Probealarm zwischen 12 und 13 Uhr durchgeführt. Hierbei werden nach dem Sirenenprobesignal, dass jeden Samstag um die Mittagszeit ertönt, auch die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich getestet.
Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Feuerwehr Warn- und Alarmsystems und andererseits soll dadurch die Bevölkerung mit den Alarmsignalen vertraut gemacht werden.
Österreich ist eines der wenigen Länger, welches über ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz. Dieses wird vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der jeweiligen Landesregierungen betrieben.
Die Sirenensignale können über rund 7500 Feuerwehrsirenen ausgestrahlt werden, davon befinden sich ungefähr 2000 Sirenenanlagen in Niederösterreich. Die Auslösung der Signale kann je nach Einstufung der Gefahrensituation entweder von der Bundeswarnzentrale im BMI, von der Landeswarnzentrale der einzelnen Bundesländer oder den Bezirkswarnzentralen erfolgen.
Sirenenprobe:
15 Sekunden gleichbleibender Dauerton. (jeden Samstag 12.00 Uhr)
Feuerwehreinsatz:
Dauerton 3 x 15 Sekunden mit einer Unterbrechung von 2 x 7 Sekunden – Das Signal ist im Bedarfsfall zu wiederholen! Alarmierung der Feuerwehr zur Bekämpfung eines Brandes sowie einer örtlichen Gefahr.
Warnung:
3 Minuten gleichbleibender Dauerton. Herannahende Gefahr!
Radio oder Fernseher (ORF) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten
Alarm:
1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Gefahr!
Schützende Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio und Fernsehen (ORF) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
Entwarnung:
1 Minute gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahr!
Weitere Hinweise über Radio und Fernsehen (ORF) beachten.
Beim Zivilschutz Probealarm werden über alle Sirenenanlagen in Österreich folgende Signale ausgelöst:
um 12.00 Uhr das Signal „Sirenenprobe“
um 12.15 Uhr das Signal „Warnung“
um 12.30 Uhr das Signal „Alarmierung“ und
um 12.45 Uhr das Signal „Entwarnung“
Welche Bedeutung haben die Sirenensignale?
- Sirenenprobe: 15 Sekunden
- Warnung: 3 Minuten gleichbleibender Dauerton
- Alarm: 1 Minute auf- und abschwellender Heulton
- Entwarnung: 1 Minute gleichbleibender Dauerton
Was ist bei einem Sirenenalarm zu beachten?
- Sirenenprobe: findet jeden Samstag kurz nach Mittag statt, nichts weiter zu beachten, Test der technischen Einrichtungen
- Warnung: herannahende Gefahr, Radio oder Fernseher einschalten, Information auf Internet Newsportalen (orf, oe3, krone,…)
- Alarm: Gefahr! schützende Bereiche bzw. Räume aufsuchen, über Radio, TV oder Internet weitere Informationen einholen und die durchgegebenen Verhaltensmaßnahmen unbedingt einhalten, es handelt sich hierbei immer um Notsituationen!
- Entwarnung: Ender der Gefahr! Sie können die schützenden Bereiche bzw. Räume wieder verlassen
Beim bundesweiten Zivilschutz Probealarm werden zwischen 12 und 13 Uhr nach dem samstäglichen Signal der „Sirenenprobe“ die Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in allen Bundesländern in Österrreich ausgeführt. Der Zivilschutz Probealarm am jeweils ersten Samstag im Oktober dient zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des War- und Alarmsystems und deren Funktionalität, weiters soll dadurch die Bevölkerung mit den Sirenensignalen vertraut gemacht werden.
Die Zivilschutz Signale können mittlerweile über 8120 Feuwehrsirenen ausgestrahlt und je nach Gefahrensituation über die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des BMI, von den Landesfeuerwehrzentralen des jeweiligen Bundeslandes und den Bezirkswarnzentralen ausgelöst werden.