Die Rettungsgasse dient der Verkehrssicherheit und wird ab 1. Jänner 2012 zur Pflicht für Autolenker auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Diese soll Einsatzfahrzeugen die rasche Durchfahrt zum Einsatzort und eine schnellere Versorgung von Verletzten ermöglichen. Bei 2-streifigen Straßenbahnabschnitten sind Fahrzeuglenker verpflichtet sich links und rechts am Fahrbahnrand fortzubewegen um in der Mitte eine Rettungsgasse freizugeben. Bei drei- oder vierspurigen Fahrbahnen müssen Fahrzeuglenker zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse bilden um Rettung, Feuerwehr und Polizei eine rasche Durchfahrt zu gewähren. Der durchschnittliche Zeitgewinn für Einsatzkräfte soll laut Erfahrungswerten aus dem Nachbarland Deutschland bis zu 4 Minuten betragen. Eine schnellere Versorgung von Schwerverletzten steigert die Überlebenschance pro Minute um bis zu 10% und kann demnach eine Verbesserung um bis zu 40% ergeben. Die Rettungsgasse verfolgt bereits  ein einheitliches Prinzip in Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien und weitere Informationen dazu können unter www.asfinag.at oder www.rettungsgasse.com bzw. www.rettungsgasse.at nachgelesen werden.